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Marktplatz in Roth

Hausverwaltung Roth

Verwaltung von Häusern mit Wohnungen und Gewerbe – getrennt abgerechnet, sauber dokumentiert.

Unsere Leistungen in Roth

Für Roth bieten wir die Verwaltung von Häusern, in denen Wohnen und Arbeiten zusammenkommen, ebenso wie von reinen Wohn- oder Gewerbeobjekten. Gerade bei gemischter Nutzung kommt es auf saubere Abrechnungen, gut gepflegte Verträge und die zuverlässige Erfüllung der Eigentümerpflichten an.

Roth: Kreisstadt an der Rednitz

Roth ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises südlich von Nürnberg. Die Stadt liegt dort, wo die Roth in die Rednitz mündet, das Renaissance-Schloss Ratibor prägt das Zentrum, und mit der Challenge Roth ist sie in der Triathlon-Welt weit über die Region hinaus bekannt. In der Nähe liegt der Rothsee, ein beliebtes Naherholungsgebiet.

In der Innenstadt rund um den Marktplatz liegen Geschäfte, Praxen und Wohnungen oft im selben Haus.

Schloss Ratibor in Roth
Schloss Ratibor in Roth – Foto: Aarp65, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Wohnen und Gewerbe unter einem Dach

Gemischt genutzte Häuser stellen besondere Anforderungen an die Verwaltung. Gewerbemieter und Wohnungsmieter haben unterschiedliche Verträge, und die Nebenkosten müssen sauber nach Nutzung aufgeteilt werden – etwa wenn ein Laden mehr Wasser oder Strom verbraucht als die Wohnungen darüber. Auch Kosten, die nur einzelne Einheiten betreffen, wie die Wartung einer Lüftungsanlage im Laden, ordnen wir genau zu.

Hat der Eigentümer bei den Gewerbeflächen zur Umsatzsteuer optiert, werden Miete und Nebenkosten für diese Einheiten mit Umsatzsteuer abgerechnet, für die Wohnungen dagegen ohne. Wir trennen die Abrechnungen entsprechend und stimmen steuerliche Fragen mit Ihrer Steuerberatung ab.

Gewerbemietverträge im Blick

Gewerbemietverträge haben oft feste Laufzeiten, Verlängerungsoptionen und Wertsicherungsklauseln, mit denen sich die Miete an die Inflation anpasst. Wir behalten diese Fristen im Blick, damit keine Option und keine mögliche Mietanpassung ungenutzt verstreicht. Bei Gewerbe ist vieles im Vertrag frei vereinbar, deshalb kommt es auf eine genaue Prüfung der einzelnen Klauseln an.

Wird eine Fläche frei, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem neuen Mieter, der zum Haus und zu den übrigen Nutzern passt. Läuft ein Vertrag aus, erinnern wir Sie rechtzeitig, damit Sie in Ruhe über Verlängerung oder Neuvermietung entscheiden können.

Pflichten rund ums Haus zuverlässig erledigt

Wo Kunden ein- und ausgehen, sind die Pflichten des Eigentümers besonders wichtig. Gehwege müssen im Winter geräumt und gestreut sein – viele Gemeinden übertragen diese Pflicht auf die Anlieger. Eingänge, Treppenhäuser und Hofflächen müssen sicher begehbar und ausreichend beleuchtet sein.

Wir organisieren Winterdienst, Hausmeister und Reinigung, behalten Wartungstermine für Heizung, Aufzug oder Brandschutztüren im Blick und dokumentieren, wann was erledigt wurde. Kommt es doch einmal zu einem Unfall oder Schaden, lässt sich so belegen, dass die Pflichten erfüllt wurden.

Was darf in die Gewerbeeinheit?

Ob aus einem Laden ein Café, eine Praxis oder ein Büro werden kann, hängt nicht nur vom Mieter ab. In einer Eigentümergemeinschaft regelt die Teilungserklärung, wie eine Einheit genutzt werden darf. Eine andere Nutzung kann die Zustimmung der übrigen Eigentümer erfordern, und je nach Fall ist zusätzlich eine baurechtliche Genehmigung nötig.

Bevor Sie einen neuen Gewerbemieter unter Vertrag nehmen, prüfen wir deshalb, ob die geplante Nutzung zulässig ist, und klären offene Fragen mit der Gemeinschaft. Das vermeidet teure Überraschungen nach der Vertragsunterschrift.

Häufige Fragen

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