Hausverwaltung Schwabach
Schlanke WEG-Verwaltung für kleine Eigentümergemeinschaften in der Goldschlägerstadt.
Unsere Leistungen in Schwabach
Gerade für Häuser, in denen sich wenige Eigentümer eine Gemeinschaft teilen, bieten wir in Schwabach eine WEG-Verwaltung, die alle gesetzlichen Pflichten erfüllt, ohne unnötig kompliziert zu sein – und die auch dann hilft, wenn eine Wohnung verkauft wird.
Schwabach: Goldschlägerstadt mit historischem Kern
Schwabach liegt südlich von Nürnberg und ist als Goldschlägerstadt bekannt: Seit Jahrhunderten wird hier Blattgold hergestellt. Rund um den Königsplatz und die Stadtkirche prägen Fachwerk- und Bürgerhäuser die Altstadt, nach außen schließen ruhige Wohngebiete an.
Als kreisfreie Stadt ist Schwabach eigenständig, wirtschaftlich aber eng mit Nürnberg verflochten. Die Stadt ist überschaubar und bei Familien wie bei Kapitalanlegern gefragt. Neben der Altstadt gibt es Wohngebiete aus verschiedenen Jahrzehnten, in denen viele kleinere Mehrfamilienhäuser stehen.

Kleine Eigentümergemeinschaften gut organisiert
Gerade in kleineren Häusern mit wenigen Wohnungen verwalten sich Eigentümer oft lange selbst. Das funktioniert, solange alle Zeit haben und sich einig sind. Spätestens bei einer größeren Reparatur, einem Eigentümerwechsel oder Streit über die Abrechnung wird es aber schwierig.
Wir übernehmen die Aufgaben, die das Wohnungseigentumsgesetz einer Verwaltung zuweist: die Einladung zur Eigentümerversammlung, die Beschluss-Sammlung, den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung und die Verwaltung der Erhaltungsrücklage. Für kleine Gemeinschaften halten wir die Abläufe bewusst schlank. Auch eine kleine Gemeinschaft braucht ein eigenes Konto, eine ordentliche Buchhaltung und eine Versicherung, die zum Gebäude passt. Fehlt etwas davon, richten wir es ein.
Reparaturen ohne Rätselraten
Steht eine Reparatur an, holen wir Vergleichsangebote von Fachbetrieben ein und legen sie der Gemeinschaft mit einer klaren Empfehlung vor. Nach dem Beschluss beauftragen wir die Arbeiten und prüfen Ausführung und Rechnung. Bei größeren Aufträgen holen wir in der Regel drei Angebote ein.
So bleibt nachvollziehbar, wofür das Geld der Gemeinschaft ausgegeben wird. Kleinere, dringende Reparaturen erledigen wir im Rahmen dessen, was die Gemeinschaft der Verwaltung erlaubt hat, ohne erst auf die nächste Versammlung zu warten.
Wenn eine Wohnung verkauft wird
Beim Verkauf einer Wohnung ist oft die Verwaltung gefragt. In vielen Teilungserklärungen ist festgelegt, dass der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss. Wir prüfen das, erteilen die Zustimmung in der nötigen Form und stimmen uns mit dem Notar ab.
Käufer wollen vorher wissen, worauf sie sich einlassen: Wie hoch ist das Hausgeld, wie gut ist die Erhaltungsrücklage gefüllt, welche Maßnahmen sind beschlossen? Mit Zustimmung des Verkäufers stellen wir dafür Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Protokolle bereit. Nach dem Eigentümerwechsel stellen wir das Hausgeld um und nehmen den neuen Eigentümer in die Gemeinschaft auf.
Jahresabrechnung und Vermögensbericht
Einmal im Jahr erhält jeder Eigentümer die Jahresabrechnung. Seit der WEG-Reform beschließt die Gemeinschaft dabei über die Nachzahlungen oder Anpassungen der Vorschüsse, die sich aus der Abrechnung ergeben. Zusätzlich muss die Verwaltung jährlich einen Vermögensbericht vorlegen, der unter anderem den Stand der Erhaltungsrücklage zeigt.
Wir erstellen beides so, dass man es auch ohne Buchhaltungskenntnisse nachvollziehen kann: Welche Kosten sind angefallen, wie wurden sie verteilt, was bleibt für die Rücklage? Vor der Versammlung können Sie die Belege einsehen und Fragen stellen. So gibt es in der Versammlung selbst weniger Unklarheiten.
